Das liebe Geld…

In einem unverbindlichen Erstgespräch können wir uns gegenseitig kennenlernen und Sie können mir Ihr Anliegen schildern. Diese Zeit des Begegnens berechne ich mit 90€ und nehme mir individuell bis zu 90 Minuten Zeit dazu. Ein kurzes telefonisches Vorgespräch ist für Sie kostenfrei.

Kosten

Entscheiden Sie sich dann für weitere Sitzungen, liegen die Kosten, bis Sommer 2024, in meiner Praxis folgendermaßen:

Psychotherapie für Einzelpersonen:
50 Minuten: 90€
75 Minuten: 135€
90 Minuten: 160€

Paartherapie:
60 Minuten: 130€
75 Minuten: 160€
90 Minuten: 190€

Therapiestunden für Familien
mit Kindern bis 16 Jahren:
60 Minuten: 150€
90 Minuten: 220€

Supervision & Business-Coaching:
45 Minuten: 120€

Persönlichkeitsstrukturtest für Patienten:
170 €
Persönlichkeitsstrukturtest im Coaching:

220 € & USt.


Selbsterfahrungsgruppe:
40 € pro Sitzung

Telefonische Beratung:
30 Minuten: 45 €

Gemäß § 4 Nr. 14 UStG sind Heilpraktikerleistungen von der Umsatzsteuer befreit.

Hausbesuche, der damit verbundenen Zeitaufwand und die dafür anfallenden Fahrtkosten, werden gesondert in Rechnung gestellt.

Das Honorar ist jeweils nach der Sitzung in bar zu begleichen.

Sie müssen keinerlei Behandlungsvereinbarung unterschreiben, d.h. Sie können die Therapie jederzeit und ohne Angabe von Gründen, unterbrechen oder beenden.

Ausgefallene Termine

Wenn durch Unvorhergesehenes ein Termin storniert werden muss, bitte ich um rechtzeitige Information – mind. 2 Werktage/48 Stunden vor dem geplanten Termin. Bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Stornierung eines Termins behalte ich mir das Recht vor, die reservierte Sprechstundenzeit in Rechnung zu stellen.

Die Therapie-Kosten der Heilpraktiker für Psychotherapie

Ich bin als Heilpraktikerin für Psychotherapie staatlich anerkannt und wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben oder in einer Privaten Krankenversicherung sind, können Sie die Kosten möglicherweise erstattet bekommen. Erkundigen sie sich bitte vorab, unter welchen Bedingungen eine Übernahme von Teilbeträgen oder vollen Rechnungen möglich ist.
Ansonsten ist es leider nicht üblich, dass die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen für Heilpraktikerleistungen übernommen werden.

Quellenangabe Bildmaterial: v.o.n.u.© Kurt F. Domnik/ PIXELIO